Was hat Social Networking mit der Fernsehrichtlinie zu tun?
Gemeint ist die Fernsehrichtlinie der EU, die derzeit im Binnenmarkts- und Verbraucherschutzausschuss des Europäischen Parlaments verhandelt wird.
In der Neufassung der Richtlinie wird auf die Digitalisierung und Konvergenz der Medien reagiert. Um genauer zu sein, soll die Regulierung audiovisueller Inhalte in verschiedenen Medien, darunter Internet und Mobilfunk, angeglichen werden. Das bedeutet, dass die gleichen Regeln, insbesondere die Werbevorschriften, die für Fernsehen, auch für alle anderen fernseh-ähnlichen Inhalte/Medien gelten sollen. Ein Video auf einer Internet-Seite würde den gleichen Bedingungen unterliegen, wie im Fersehen.
Beschlossen wurde: Die von Nutzern generierten Internetangebote sollen explizit aus der neuen Fernsehrichtlinie ausgeschlossen werden. Das betrifft den ganzen Bereich des user generated content.
In der Neufassung der Richtlinie wird auf die Digitalisierung und Konvergenz der Medien reagiert. Um genauer zu sein, soll die Regulierung audiovisueller Inhalte in verschiedenen Medien, darunter Internet und Mobilfunk, angeglichen werden. Das bedeutet, dass die gleichen Regeln, insbesondere die Werbevorschriften, die für Fernsehen, auch für alle anderen fernseh-ähnlichen Inhalte/Medien gelten sollen. Ein Video auf einer Internet-Seite würde den gleichen Bedingungen unterliegen, wie im Fersehen.
Beschlossen wurde: Die von Nutzern generierten Internetangebote sollen explizit aus der neuen Fernsehrichtlinie ausgeschlossen werden. Das betrifft den ganzen Bereich des user generated content.
Mehr zu user generated content - Patrick Schnabel - 10. Okt, 14:30

Das Telemediengesetz
Die Website des BMWA ist im Augenblick nicht wirklich erreichbar, aber die entsprechenden Dokumente sind hier über die Suche erreichbar: http://www.zukunft-ebusiness.de/