Ohne gleich rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen habe ich mich etwas über die "Nutzungsrechte von Userbeiträgen" informiert. Es geht darum, was ich mit Beiträgen machen darf, die von Usern auf meiner Webseite eingestellt werden. Das betrifft ja fast die ganzen Web2.0-Dienste, die überall aus dem Boden spriesen. Dabei bin ich auch auf einen Thread in einer Xing-Gruppe aufmerksam geworden, der schon ein paar Tage auf dem Buckel hat. Trotzdem ist er aktuell und gerade deshalb hochspannend, weil erst in den letzten Tagen dort Bewegung reingekommen ist. Interessant auch deshalb, weil es darin auch um einen Teil der Xing-AGB geht, die angeblich rechtlich nicht einwandfrei ist.
Recht auf Löschung lt. BDSG
Achso, ja. Das Ergebnis meiner Suche sieht so aus:
Wenn ein User einen Beitrag einstellt, dann bleibt das Urheberrecht beim User. Ich, als Betreiber, darf mir dann ein Nutzungsrecht einräumen, das ich dann aber auch klar benennen muss. Also zum Beispiel Veröffentlichung auf der Webseite xyz oder Abdruck in Buch zyx.